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Christoph 30: Wenn Minuten über Leben und Tod entscheiden

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Christoph 30: Der Rettungshubschrauber transportiert Patienten in lebensbedrohlichen Situationen.

Rettungshubschrauber des ADAC ist in der gesamten Region im Einsatz

VON MONIKA KRÖGER Wolfsburg/Gifhorn. Wenn nur Minuten über Leben und Tod entscheiden, dann wird in der Region oft der Rettungshubschrauber gerufen. Er kann Schwerkranke oder Schwerverletzte innerhalb weniger Minuten in Spezialkliniken transportieren. Stationiert ist der so genannte „Christoph 30“ der ADAC Luftrettung am Klinikum in Wolfenbüttel, sein Einsatzradius beträgt bis zu 70 Kilometer und er kann bis zu zwei Patienten aufnehmen.Die Luftrettung wird bei so genannten internistischen Notfällen gerufen und ist in etwa zwei Minuten startklar. In fast der Hälfte der Fälle handelt es sich um Herz-Kreislauf- oder innere Erkrankungen. Aber auch bei neurologischen Notfällen (zwölf Prozent) und bei Verkehrsunfällen (zehn Prozent) ist die schnelle Hilfe der Luftretter gefragt. Der Christoph 30 ist im vergangenen Jahr 1436 Einsätze geflogen, im Jahr zuvor waren es 1452. Einsatzbereit ist er täglich von 7 Uhr bis Sonnenuntergang.

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Ausrüstung und Technik müssen stets frei von Mängeln sein.

Alexandra Kruse, ADAC-Sprecherin


Die Hubschrauber-Crew besteht aus einem Piloten, einem Notarzt und Rettungsfachpersonal. Zur Verfügung stehen insgesamt drei Piloten von der ADAC-Luftrettung, zwölf Ärzte aus der Anästhesie des Klinikums Wolfenbüttel sowie sechs Rettungsfachleute vom DRK Kreisverband Wolfenbüttel.

„Um die Versorgung auch unter Zeitdruck und bei widrigen Umgebungsbedingungen sicher durchführen zu können, bedarf es neben einer hohen notfallmedizinischen Qualifikation auch einer großen Belastungsfähigkeit und körperlichen Leistungsfähigkeit des Personals“, so ADAC-Sprecherin Alexandra Kruse. Der Hubschrauber darf nur abheben, wenn er in einwandfreiem Zustand ist. Deshalb wird er in einer der drei Werkstätten der ADAC-Lufttechnik regelmäßig gewartet. „Ausrüstung und Technik müssen stets frei von Mängeln sein.“

KURZNOTIZEN

Ehepartner sollen entscheiden können

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Berlin. Ehegatten sollen künftig bei einer schweren Erkrankung des Partners automatisch Behandlungsentscheidungen treffen können. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Bundeskabinett jetzt in Berlin gebilligt hat. Ehepartner dürfen demnach in Untersuchungen, Behandlungen und ärztliche Eingriffe einwilligen oder sie untersagen, wenn die Ehefrau oder der Ehemann wegen einer psychischen Erkrankung oder einer Behinderung dazu nicht mehr in der Lage ist. Die angestrebte Neuregelung geht auf eine Initiative des Bundesrats zurück und beschränkt sich auf Entscheidungen, die die gesundheitliche Behandlung des Ehegatten betreffen. sie gilt nicht, wenn die Eheleute getrennt leben, ein Partner dem explizit widerspricht oder ein Betreuer bestellt ist. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte, mit dem Gesetz soll das Regelwerk vereinfacht und Missbrauch besser vorgebeugt werden. epd

Niedersachsen baut Krebsregister auf

Hannover. Niedersachsen baut ein weiteres Krebsregister auf. Das klinische Krebsregister hat das Ziel, landesweit die Behandlungsqualität und die Diagnostik zu sichern und weiterzuentwickeln, wie die Staatskanzlei jetzt in Hannover mitteilte. Es soll von mehr als 5000 onkologisch tätigen Ärzten alle Angaben zur Diagnose und Art der Therapie von Krebserkrankungen erfassen. 2018 soll der Routinebetrieb starten. Das klinische Register ergänzt dann das bereits bestehende epidemiologische Krebsregister. Einen entsprechenden Gesetzentwurf gab die Landesregierung jetzt zur Verbandsanhörung frei. Das epidemiologische Register erfasst bereits seit 2003 flächendeckend die Krebserkrankungen in Niedersachsen. Es trifft anhand seiner Datenbestände unter anderem Aussagen zu Erkrankungsraten sowie zeitlichen und regionalen Häufungen. Bereits im Jahr 2010 konnte das epidemiologische Register eine statistische Häufung von Krebsfällen rund um das marode Atomlager Asse bei Wolfenbüttel nachweisen. epd