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Sicherheitswochen 2017

Auch Gesetze und Gerichte sorgen für unsere Sicherheit

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Gesetze: Sie sorgen dafür, dass das Recht von jedem Einzelnen festgeschrieben ist. FOTO: ARCHIV

Als Alternative zur Justiz könnte das Faustrecht drohen – Vor dem Prozess wird die Faktenlage sorgfältig geprüft

Von Dr. Nicole Laskowski  WOLFSBURG/GIFHORN. Die unabhängige und unparteiische Justiz in Deutschland ist ein hohes Gut. Sie ist neben Exekutive und Legislative die dritte Gewalt im Staat und garantiert, dass für alle die gleichen Gesetze gelten. Vor Gericht sind alle Menschen gleich, egal ob sie reich oder arm sind, welche Weltanschauung oder politische Meinung sie haben oder aus welchem Land sie ursprünglich kommen.„Man sollte sich ruhig einmal fragen, was wir eigentlich ohne Justiz wären. Wie würden dann Streitfälle geklärt werden? Wäre das Faustrecht dann die Alternative?“, fragt beispielsweise Dr. Wilfried Lehmann-Schmidtke, Direktor des Amtsgerichtes Peine.Die Justiz sorgt dafür, dass es im Zivil-, im Straf- und im öffentlichen Recht geordnete Verfahrensabläufe gibt. Es werden immer alle Fakten erörtert. Alles muss zur Sprache gebracht werden, bevor ein Tatbestand als aufgeklärt gelten und ein Urteil gefällt werden kann.„Zudem ist alles öffentlich – es sei denn, es geht um höchstpersönliche Angelegenheiten wie zum Beispiel Missbrauch von Minderjährigen. Bei uns gibt es keine Geheimprozesse. Wenn es zum Urteil kommt, können die Betroffenen immer noch Rechtsmittel einlegen und die nächste Instanz prüft dann. Das kann bis zum Bundesverfassungsgericht gehen“, erklärt Lehmann-Schmidtke.

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Man sollte sich ruhig einmal fragen, was wir eigentlich ohne Justiz wären.

Dr. Wilfried Lehmann-Schmidtke Direktor des Amtsgerichtes Peine

Bevor es überhaupt zu einem Prozess kommt, muss die Faktenlage sorgfältig geprüft werden. Das übernimmt im Strafrecht die Polizei gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft, die als völlig unabhängige Behörde ermittelt. Das Gericht prüft dann ebenfalls noch einmal, ob ein Verfahren eröffnet wird.

„Dass jemand nicht zu seinem Recht kommt, weil er arm ist, darf es in Deutschland nicht geben“, weiß der Amtsgerichtsdirektor. Wer sich einen Anwalt nicht leisten kann, bekommt Unterstützung, die so genannte Prozesskostenhilfe, bei der die Prozesskosten vorgestreckt werden.

Auch gegen staatliches Handeln kann man sich in Deutschland wehren. Jeder hat das Recht, Verwaltungshandeln gerichtlich prüfen zu lassen. Das zieht auch keine Nachteile für den Kläger nach sich. Strafverfolgung aus politischen Gründen gibt es hier nicht, genauso wenig wie Untersuchungshaft ohne Angabe von Gründen.

„Unser Rechtssystem ist wirklich umfassend und bietet allen Menschen Sicherheit. Allerdings muss man zum Erhalt dieser Vorteile auch für eine entsprechende personelle Ausstattung sorgen. Die Zahl der Verfahren nimmt immer weiter zu, insbesondere im Familienrecht. Das Amtsgericht Peine hat 62 Mitarbeiter, acht davon sind Richter. Diese kümmerten sich 2016 um 4240 Verfahren. Dazu kommen 2000 Betreuungen, 1000 Zwangsvollstreckungen, 100 Zwangsversteigerungen sowie mehr als 7000 Grundbuchanträge und 1600 Nachlasssachen“, zählt Lehmann-Schmidtke abschließend auf.