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Sicherheitswochen 2017

Geräte und Apps bergen Kostenfallen

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Hausbesitzer können das Smart Home mit dem Smartphone oder Tablet aus der Ferne steuern. FOTO: DPA

Verbraucher sollten sich über die Berechnungsmodelle von Anbietern gut informieren

VON SARAH THUST   Smarte Kaffeemaschinen in der heimischen Küche und vernetzte Überwachungskameras lassen sich bequem auch aus der Ferne bedienen. Die Smart-Home-Geräte, die das für die Bewohner übernehmen, sind entweder direkt mit dem Netz verbunden oder an eine schaltbare Steckdose angeschlossen. Hausbesitzer können sie mit dem Smartphone steuern oder beobachten. Doch das vernetzte Heim birgt auch einige Tücken, warnt der Verband Wohnen im Eigentum. Derzeit gibt es etwa 300 000 Smart-Home-Haushalte in Deutschland.Ähnlich wie ein Computer sind auch die smarten Geräte Gefahren ausgesetzt. Kriminelle Hacker könnten sich Zugriff verschaffen oder aufgezeichnete Daten ausspähen. Ob ein Produkt Sicherheitslücken aufweist oder nicht, ist für Verbraucher schwer zu erkennen. Der Verband rät, sichere Passwörter zu verwenden und Smart-Home-Geräte keinesfalls im gleichen Netzwerk zu betreiben wie den Computer.

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2,4 Millionen Smart Homes soll es laut Prognosen von Statistikern bis 2020 geben.


Nutzer sollten sich Zeit nehmen, um die Geräte gründlich einzurichten, regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. Die Software sollte stets auf dem neuesten Stand sein, um Sicherheitslücken zu schließen. Dafür ist es nötig, entsprechende Updates der Hersteller regelmäßig einzuspielen. Das kostet wiederum oftmals Zeit und dämpft den Komfortfaktor eines Smart Homes.

Beim Nachkauf von einzelnen Geräten für das Smart Home können versteckte Kosten anfallen. Verbraucher sollten sich darüber vorher gut informieren, rät der Verband. Manche Anbieter berechnen beispielsweise für eine App zusätzlich eine Monats- oder Jahresgebühr. Bei anderen Herstellern müssen Nutzer für die Speicherung von Daten extra zahlen. Das kann zum Beispiel bei Überwachungskameras notwendig sein.

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Das sind die besten E-Mail-Provider

Bei der Wahl des E-Mail-Anbieters sind Kosten, Benutzerfreundlichkeit und Sicherheit relevant

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Der kostenpflichtige Dienst Posteo gehörte zu den Testsiegern.

Die Auswahl an E-Mail-Anbietern ist überwältigend groß. Um sich zurechtzufinden, kann man die Anbieter zunächst grob in zwei Kategorien einteilen: einerseits reine Mailing-Dienstleister, die sich voll darauf spezialisiert haben; andererseits Anbieter, die neben E-Mails auch ein Nachrichtenportal, Webhosting oder andere Dienstleistungen bieten.

Letztere sind die Platzhirsche unter den E-Mail-Providern. Dazu zählen Web.de, GMX, Yahoo oder T-Online. Diese Anbieter stellen meist kostenlose Mail-Adressen zur Verfügung – hier bezahlen die Nutzer mit ihren Daten: Einige Anbieter verschicken Werbe-Newsletter. Oder sie werten die Kundendaten und Inhalte der Mails aus und zeigen direkt Werbung an. Auch kostenlos sind die Angebote der Internetriesen Google und Microsoft. Gmail und Outlook.com begreifen sich als zusätzliches Angebot zu den Services der Internetgiganten.

Augen auf bei Datenschutz und Sicherheit

In der Untersuchung der Stiftung Warentest belegten beide im Jahr 2016 die letzten Plätze, vor allem weil die Tester eine Weitergabe der Nutzerdaten nicht ausschließen konnten. Die besten Bewertungen erzielten die kostenpflichtigen Dienste Posteo und Mailbox.org. Als bester kostenloser Dienst schnitt Web.de Freemail ab, der mit der Gesamtnote 2,5 („gut“) auf dem sechsten Platz landete.

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Gmail fiel aus Datenschutzgründen bei den Testern durch.

Wer vor der Wahl eines Anbieters steht, sollte auf eine einfache Bedienbarkeit achten. „Ein benutzerfreundlicher Anbieter sollte eine selbsterklärende, ansprechende Oberfläche für den Browserzugriff bereitstellen“, betont Holger Bleich, Redakteur bei der Computerzeitschrift „c’t“. Die Kunden sollten verschiedene Möglichkeiten für den Zugriff haben, um etwa bequem mit dem Smartphone Mails zu verwalten.

Auch Datenschutz und Sicherheit sind wichtige Kriterien. Bei der Anmeldung werden in der Regel die Grunddaten der Nutzer erfasst. „Wenn außer dem Namen und der Postadresse auch noch weitere persönliche Informationen, etwa Hobbys, abgefragt werden, liegt es nahe, dass der Provider diese für Marketing nutzt oder gar weiterverkauft“, so Bleich. In diesen Fällen sei damit zu rechnen, dass man Werbe-Newsletter oder Spam bekommt.

Die Frage nach der Handynummer könne durchaus legitim sein, sagt Bleich. „Dann nämlich, wenn sie zur sogenannten Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) oder als Sicherheitsoption zur Zurücksetzung des Passworts genutzt wird.“ rnd

TIPP

Aus gesetzlicher Sicht griffen mit den Anmeldedaten bei einem E-Mail-Provider verschiedene Paragrafen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG), sagt Christian Geißler von der Verbraucherzentrale Bayern: „Die Erhebung, Verarbeitung oder Verwendung personenbezogener Daten ist nur aufgrund einer Rechtsvorschrift oder aufgrund der Einwilligung des Nutzers erlaubt.“ Wichtig sei eine umfassende Aufklärung des Nutzers.